Dr. Verena Bürkle

Wichtiges zum Thema
WAHLARZTORDINATION

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse steht. Die Bezeichnung leitet sich vom Recht des Patienten her, sich seinen Arzt frei zu wählen.

Wer kann zum Wahlarzt gehen?

Jeder. Eine Überweisung ist prinzipiell nicht notwendig, aber natürlich von jedem Arzt (Kassenarzt oder Wahlarzt) möglich. 

Wie wird abgerechnet?

Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Patienten, dass sie zunächst das Honorar selbst bei Ihrem Wahlarzt begleichen. Die Behandlung kann auch nicht über die E-Card abgerechnet werden. Die Honorarnote kann jedoch bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil zurückerstattet. Ärztliche Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Krankenkassen enthalten sind, also Leistungen, die auch ein Kassenarzt nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt, werden nicht zurück erstattet.

Ihre Vorteile einer Wahlarztordination

  • kurze Wartezeit auf Ihren Termin
  • kaum Wartezeit in der Ordination
  • ausreichend Zeit für Ihr Arzt-Patienten Gespräch
  • ausreichend Zeit für sorgfältige Untersuchungen und Diagnostik
  • ausreichend Zeit für eingehende Befundbesprechungen